Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)

Version 2026-09-09.1

Bestandteil des Geosed-Vertrags

Diese AVV gilt, soweit Geosed Personendaten im Auftrag eines Geschäftskunden bearbeitet. Sie wird mit Annahme der AGB Bestandteil des Vertrags.

1. Parteien und Geltung

Auftraggeber ist das im Geosed-Konto, in der Bestellung oder im individuellen Angebot bezeichnete Unternehmen („Kunde“). Auftragsbearbeiter ist Avaroq alkan, Schweiz, UID CHE-183.558.613, E-Mail info@geosed.com („Geosed“). Diese AVV ergänzt die AGB. Der Kunde kann Verantwortlicher oder selbst Auftragsbearbeiter sein; Geosed handelt entsprechend als Auftragsbearbeiter oder Unterauftragnehmer.

2. Gegenstand, Zweck und Dauer

Geosed stellt eine Plattform zur Messung und Verbesserung der Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen bereit. Die Auftragsbearbeitung umfasst insbesondere das Speichern, Ordnen, Abrufen, Übermitteln, Auswerten, Sichern und Löschen von Konto-, Projekt-, Mess- und Supportdaten, soweit diese Personendaten enthalten. Sie dauert während des Vertrags und bis zur vertragsgemässen Löschung oder Rückgabe der Daten.

3. Personen und Datenarten

Betroffen sein können Beschäftigte, Vertreter, Kunden, Interessenten, Wettbewerber, Websitebetreiber und andere Personen, deren Angaben der Kunde rechtmässig in Geosed einbringt. Bearbeitet werden können Stamm- und Kontaktdaten, berufliche Angaben, Konto- und Berechtigungsdaten, Domains, Fragen, öffentlich abrufbare Website-Inhalte, KI-Eingaben und -Antworten, Quellen, Nutzungs-, Protokoll- und Supportdaten.

Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nur eingegeben werden, wenn dies erforderlich, rechtmässig und vorab ausdrücklich mit Geosed vereinbart ist.

4. Weisungen und Pflichten des Kunden

  • Die AGB, die gewählten Funktionen, Projekteinstellungen und dokumentierten Supportanweisungen bilden die Weisungen des Kunden.
  • Der Kunde ist für Rechtmässigkeit, Richtigkeit, Transparenz und erforderliche Rechtsgrundlagen seiner Daten und Weisungen verantwortlich.
  • Geosed informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach Einschätzung von Geosed gegen anwendbares Datenschutzrecht verstösst, und kann ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

5. Pflichten von Geosed

  • Geosed bearbeitet Auftragsdaten nur für die vereinbarten Leistungen, auf dokumentierte Weisung oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Pflicht.
  • Zugriffsberechtigte Personen werden auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten nur den für ihre Aufgabe notwendigen Zugriff.
  • Geosed unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei Betroffenenanfragen, Sicherheitsvorfällen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Nachweisen.
  • Geosed verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener allgemeiner KI-Modelle.

6. Sicherheit

Geosed hält risikogerechte technische und organisatorische Massnahmen aufrecht. Dazu gehören insbesondere TLS-verschlüsselte Übertragung, gehashte Passwörter, verschlüsselte gespeicherte API-Schlüssel, rollenbasierte Zugriffe, Mandantentrennung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, Sicherungskopien, geregelte Bereitstellung und Sicherheitsaktualisierungen. Die Massnahmen werden entsprechend Risiko und Stand der Technik weiterentwickelt.

7. Unterauftragnehmer

Der Kunde erteilt Geosed eine allgemeine Genehmigung für die folgenden Unterauftragnehmer. Geosed informiert registrierte Kunden über geplante wesentliche Ergänzungen oder Ersetzungen grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher per E-Mail oder im Konto. Der Kunde kann aus berechtigten Datenschutzgründen widersprechen. Ist keine zumutbare Lösung möglich, kann die betroffene Leistung beendet werden.

UnterauftragnehmerAufgabeBearbeitungsorteAbsicherung
Hostinger International Ltd.Hosting, Datenbank und SicherungskopienFrankfurt, Deutschland; Support kann weitere Standorte einbeziehenHostinger-DPA; soweit erforderlich Standardvertragsklauseln
Plus Five Five, Inc. (Resend)Transaktions-E-MailsUSAResend-DPA; für die Schweiz angepasste EU-Standardvertragsklauseln
OpenAI Ireland Ltd. und verbundene UnternehmenChatGPT-Messungen und AuswertungEWR, USA und weitere offengelegte StandorteOpenAI-DPA; anwendbare Übermittlungsgarantien
Perplexity AI, Inc.Perplexity-Messungen und WebsucheUSAPerplexity-DPA; Standardvertragsklauseln
Anthropic, PBCClaude-MessungenUSAAnthropic-DPA; Standardvertragsklauseln
Google Ireland Ltd., Google LLC und verbundene UnternehmenGemini-MessungenEWR, USA und weitere offengelegte StandorteGoogle-Datenverarbeitungsbedingungen; soweit erforderlich Standardvertragsklauseln
Stripe Payments Europe, Ltd. und verbundene UnternehmenCheckout, Abonnemente, Rechnungen und ZahlungsereignisseIrland und globale Stripe-InfrastrukturStripe-DPA und Data Transfers Addendum

OpenStreetMap Nominatim wird nur für eine vom Nutzer ausgelöste Ortssuche verwendet. Dorthin sollen keine Personendaten oder vertraulichen Inhalte eingegeben werden; der öffentliche Dienst handelt insoweit nicht als vertraglicher Unterauftragnehmer von Geosed.

8. Bekanntgaben ins Ausland

Bearbeitungen in Staaten ohne anerkannt angemessenes Datenschutzniveau werden, soweit erforderlich, durch anerkannte Standardvertragsklauseln mit Anpassungen für das Schweizer Datenschutzrecht, einen anerkannten Angemessenheitsmechanismus oder eine andere gesetzliche Grundlage abgesichert. Geosed berücksichtigt ergänzende technische und organisatorische Schutzmassnahmen.

9. Sicherheitsverletzungen

Geosed informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über bestätigte Verletzungen der Datensicherheit, die dessen Auftragsdaten betreffen, und stellt die vernünftigerweise verfügbaren Angaben für gesetzliche Prüf- und Meldepflichten bereit. Geosed trifft angemessene Massnahmen zur Eindämmung und Behebung.

10. Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende löscht oder anonymisiert Geosed Auftragsdaten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen oder gibt sie dem Kunden auf dessen vorheriges Verlangen im verfügbaren Format zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrung oder Sicherung von Ansprüchen erforderlich ist. Verbleibende Kopien in Sicherungen werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben oder gelöscht und bis dahin geschützt und nicht produktiv verwendet.

11. Nachweise und Kontrollen

Geosed stellt auf angemessene Anfrage die für den Nachweis der Pflichten erforderlichen Informationen bereit. Kontrollen werden zuerst anhand vorhandener Dokumente und Nachweise durchgeführt. Weitergehende Prüfungen sind nach angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten sowie unter Wahrung von Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechten anderer Kunden möglich. Der Kunde trägt vermeidbare Zusatzkosten, sofern die Prüfung keinen wesentlichen Verstoss von Geosed ergibt.

12. Rangfolge, Haftung und Kontakt

Bei einem Widerspruch geht diese AVV für die Auftragsbearbeitung den AGB vor. Im Übrigen gelten Haftungsregelungen und Laufzeit des Hauptvertrags. Fragen und Datenschutzweisungen senden Sie an info@geosed.com.